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Schulanmeldung der zukünftigen 5. Klassen für das Schuljahr 2023/2024

Aktualisiert: 2. März

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,


am 10.02.2023 erhalten alle Schülerinnen und Schüler der vierten Klassen eine Bildungsempfehlung. Anschließend müssen Sie Ihre Kinder an einer weiterführenden Schule anmelden.


An der 36. Oberschule ist eine Anmeldung zu folgenden Terminen möglich:

  • 13.02.2023 von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

  • 14.02.2023 von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

  • 27.02.2023 von 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

  • 01.03.2023 von 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Mitzubringen sind folgende Unterlagen:

  • Bildungsempfehlung mit rotem Stempel

  • Anmeldebogen mit Zweit- und Drittwunsch

Anmeldebogen LaSuB
.pdf
Download PDF • 79KB
  • Rückmeldebogen an die Grundschule

Rückmeldeformular Grundschule
.pdf
Download PDF • 62KB
  • Schülerdatenerfassungsbogen der 36. Oberschule

Schülerdatenerfassungsbogen
.pdf
Download PDF • 5.50MB
  • in Kopie: Zeugnis der 3. Klasse und Halbjahresinformation 4. Klasse

  • ggf. Bescheide zur Inklusion bzw. LRS

  • zur Einsicht: Geburtsurkunde und Masernimpfnachweis

Damit der persönliche Anmeldeprozess schneller geht, bieten wir Ihnen ein „Online Check-in“ an. Unter diesem Link können Sie bereits alle erforderlichen Angaben, die bei der Anmeldung in einer Excel-Liste erfasst werden müssen, jeweils bis zum Vorabend des Anmeldezeitfensters eintragen.


Die Anmeldung ist aber erst abgeschlossen, wenn Sie alle notwendigen Unterlagen in der Schule zu den festgelegten Terminen abgegeben haben. Bitte folgen Sie den Hinweisschildern im Schulhaus, sofern Sie dieses Angebot nutzen möchten.


Sollten die Anmeldezahlen unsere Aufnahmekapazität überschreiten, wenden wir ein Losverfahren an. Dieses ist mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmt.


Folgende Schülerinnen und Schüler, die eines der Kriterien erfüllen, nehmen nicht am Losverfahren teil (Aufnahmekriterien):

  • Geschwisterkinder, sofern der ältere Bruder bzw. die ältere Schwester im Schuljahr 23/24 noch Schüler/-in der 36. Oberschule ist

  • Schüler/-innen mit einem Bescheid für die inklusive Unterrichtung im Förderschwerpunkt Sprache

  • Schüler/-innen deren Ablehnung eine unzumutbare Härte darstellen würden

Sollte Ihr Kind eines dieser Kriterien erfüllen, ist eine entsprechende schriftliche Dokumentation zum Zeitpunkt der persönlichen Anmeldung zwingend erforderlich. Im Nachgang ist dies nicht mehr möglich.


Den Bescheid über die Aufnahme erhalten Sie am 26.05.2023.


Bei einer Ablehnung wird Ihnen eine andere Schule durch das Landesamt für Schule und Bildung zugewiesen. Dabei wird versucht, Ihrem Zweit- oder Drittwunsch gerecht zu werden. Sollte dies aus Kapazitätsgründen nicht möglich sein, erhält Ihr Kind einen Schulplatz an einer anderen aufnahmefähigen Schule. Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert, dass Sie einen Zweit- und Drittwunsch angeben.

Bei Nichtaufnahme an unserer Schule, senden wir alle Anmeldeunterlagen an die aufnehmende Schule.


Mit freundlichen Grüßen


gez. Beatrice Wünsche

Schulleiterin

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